Zielsetzung des Vereins

ZIELSETZUNG DES VEREINS

Zielsetzung und Zweck unseres Vereins (Auszug aus der Vereinssatzung)

 

§ 2 Zweck

  1. Der Verein will den Tierschutz, insbesondere das Ansehen des Hundes, der Hundehaltung und die Hundehaltung selbst auf örtlicher Ebene fördern.
  2. Der Verein ist bemüht, die Ausbildung des Hundes zu einem Familienhund zu ermöglichen.
  3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften über “Steuer begünstigte Zwecke ” der §§ 51 – 68 AO.Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Förderung des Tierschutzes ( § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO i.V.m. Anlage 7, Nr. 16 der Einkommensteuerrichtlinien ) und die Mittel des § 3 der Satzung verwirklicht. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. […]

§ 3 Mittel zum Zweck

Als Mittel zur Durchsetzung des Satzungszweckes dienen insbesondere:

  1. Förderung des Tierschutzes.
  2. Unterricht und Fortbildung der Mitglieder und Interessierter im Verhalten ” Hund und Mensch “, insbesondere in Haltungsangelegenheiten und in der Bekämpfung von Krankheiten.
  3. Einrichtung und Unterhaltung eines eigenen oder gepachteten Vereinsgeländes.
  4. Durchführung von gemeinsamen Veranstaltungen,
  • um den Einzelhund mit Artgenossen zusammenzuführen,
  • um den Hund in der Öffentlichkeit zu präsentieren,
  • um die Beziehung ” Familie – Hund ” zu fördern.
  • Durchführung von Diskussions- und Fortbildungsveranstaltungen.
  1. Anbieten und Abhalten von Lehrgängen und Prüfungen (u.a. Hundeführerschein ).
  2. Förderung der Hundeerziehung ohne schmerzverursachende Hilfsmitteln wie z.B. Stachel- und/oder Korallenhalsband.
  3. Errichtung einer Geschäftsstelle.

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