ZIELSETZUNG DES VEREINS
Zielsetzung und Zweck unseres Vereins (Auszug aus der Vereinssatzung)
§ 2 Zweck
- Der Verein will den Tierschutz, insbesondere das Ansehen des Hundes, der Hundehaltung und die Hundehaltung selbst auf örtlicher Ebene fördern.
- Der Verein ist bemüht, die Ausbildung des Hundes zu einem Familienhund zu ermöglichen.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften über “Steuer begünstigte Zwecke ” der §§ 51 – 68 AO.Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Förderung des Tierschutzes ( § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO i.V.m. Anlage 7, Nr. 16 der Einkommensteuerrichtlinien ) und die Mittel des § 3 der Satzung verwirklicht. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. […]
§ 3 Mittel zum Zweck
Als Mittel zur Durchsetzung des Satzungszweckes dienen insbesondere:
- Förderung des Tierschutzes.
- Unterricht und Fortbildung der Mitglieder und Interessierter im Verhalten ” Hund und Mensch “, insbesondere in Haltungsangelegenheiten und in der Bekämpfung von Krankheiten.
- Einrichtung und Unterhaltung eines eigenen oder gepachteten Vereinsgeländes.
- Durchführung von gemeinsamen Veranstaltungen,
- um den Einzelhund mit Artgenossen zusammenzuführen,
- um den Hund in der Öffentlichkeit zu präsentieren,
- um die Beziehung ” Familie – Hund ” zu fördern.
- Durchführung von Diskussions- und Fortbildungsveranstaltungen.
- Anbieten und Abhalten von Lehrgängen und Prüfungen (u.a. Hundeführerschein ).
- Förderung der Hundeerziehung ohne schmerzverursachende Hilfsmitteln wie z.B. Stachel- und/oder Korallenhalsband.
- Errichtung einer Geschäftsstelle.